Rechtsprechung
BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- DFR
Wählervereinigungen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Ausübung gestaltenden Einflusses des Gesetzgebers durch steuerrechtliche Begünstigungsnormen; Berücksichtigung des deutlich weiteren Aufgabenfeldes einer politischen Partei im Verhältnis zu kommunalen Wählervereinigungen im Rahmen von ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; PartG § 2; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 18; ; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Behandlung von Spenden an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände; Entscheidungserheblichkeit eine für verfassungswidrig gehaltenen Steuernorm
- datenbank.nwb.de
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigung; Entscheidungserheblichkeit einer Vorlagefrage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung von Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen ? Zulässigkeit von Richtervorlagen bei steuerlichen Begünstigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Ungleiche steuerliche Behandlung von Parteien und Wählervereinigungen verfassungswidrig
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Kommunale Wählervereinigungen sind bis auf Weiteres von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Befreiung von Steuern bei Zuwendungen an Wählervereinigungen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Auch kommunale Wählervereinigungen sind bis auf Weiteres von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.6.2008)
Zuwendungen an Wählervereinigungen müssen von Steuer befreit werden // Karlsruhe stoppt Bevorzugung politischer Parteien
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 100 GG, Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 140/02
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 121, 108
- NJW 2008, 2978 (Ls.)
- NVwZ 2008, 998
- DVBl 2008, 910
- DB 2008, 1304
Wird zitiert von ... (202) Neu Zitiert selbst (66)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl.BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ).
Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ).
Er muss aber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
Neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Alle Verfahren, in denen die für unvereinbar erklärte Norm entscheidungserheblich ist, sind so lange auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 52, 369 ; 82, 126 ; 100, 59 ; 100, 104 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Kommunale Wählervereinigungen
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).Diese Grundsätze gelten nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für andere Gruppen oder Bewerber, die mit ihnen in den Wettbewerb um Wählerstimmen treten, mithin auf kommunaler Ebene auch für die örtlich gebundenen Wählervereinigungen (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Auch ein Dachverband kommunaler Wählervereinigungen kann sich auf das Recht auf Chancengleichheit berufen, und zwar auch dann, wenn er nicht selbst an Wahlen teilnimmt (vgl. BVerfGE 99, 69 ).
Wenn der Gesetzgeber diese Unterschiede zu den auf den örtlichen Bereich ausgerichteten und sich nur an Kommunalwahlen beteiligenden Wählervereinigungen zum Anlass nimmt, Parteien und kommunale Wählergruppen in verschiedener Weise steuerlich zu begünstigen, so ist dies in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Wenn aber eine steuerliche Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern, ist die verfassungsrechtlich zulässige Grenze überschritten (vgl. BVerfGE 69, 92 ;*85, 264 ; 99, 69 ).
Werden kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände im Gegensatz zu den politischen Parteien allein deshalb steuerlich belastet, weil sie Einkommen erzielen und Vermögen haben, werden sie bei der finanzwirtschaftlichen Vorbereitung auf den Wettbewerb mit den politischen Parteien benachteiligt, ohne dass dafür ein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund ersichtlich ist (vgl.BVerfGE 99, 69 ).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für andere Gruppen oder Bewerber, die mit ihnen in den Wettbewerb um Wählerstimmen treten, mithin auf kommunaler Ebene auch für die örtlich gebundenen Wählervereinigungen (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Wenn der Gesetzgeber diese Unterschiede zu den auf den örtlichen Bereich ausgerichteten und sich nur an Kommunalwahlen beteiligenden Wählervereinigungen zum Anlass nimmt, Parteien und kommunale Wählergruppen in verschiedener Weise steuerlich zu begünstigen, so ist dies in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Dem Gesetzgeber stünde es frei, die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen von entsprechenden Offenlegungspflichten abhängig zu machen (vgl.BVerfGE 78, 350 ).
Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Gesetzgeber überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten gänzlich neu definiert (BVerfGE 73, 40 ; vgl. BVerfGE 78, 350 ).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
b) Diese Maßstäbe gelten auch für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 117, 1 ).Der Gleichheitssatz fordert auch bei der Erbschaftsteuer, dass die Besteuerung grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist und die Steuerpflichtigen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (BVerfGE 117, 1 ).
Der Gesetzgeber ist im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ebenso wie in anderen Bereichen des Steuerrechts grundsätzlich nicht gehindert, bestimmte Personen, Gruppen oder Sachverhalte aus Gründen des Gemeinwohls steuerlich zu begünstigen (vgl.BVerfGE 117, 1 ).
Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
Neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl.BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ).Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Besteuerung niedrigerer Einkommen angemessen ausgestaltet werden muss (vgl.BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 116, 164 ).
Er muss aber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
Alle Verfahren, in denen die für unvereinbar erklärte Norm entscheidungserheblich ist, sind so lange auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 52, 369 ; 82, 126 ; 100, 59 ; 100, 104 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt auch für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl.BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ).Verboten ist daher ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt, einem anderen Personenkreis die Begünstigung aber vorenthalten wird (vgl.BVerfGE 110, 412 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl.BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ).
Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Dabei spielt es keine Rolle, dass im Falle einer Unvereinbarerklärung das Bundesverfassungsgericht gemäß § 35 BVerfGG die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 72, 51 ; 87, 153 ; 93, 121 ).Er muss aber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
Neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Im Interesse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs hat es für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (vgl.BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ) und die gleichheitswidrige Begünstigung für eine Übergangszeit hingenommen.
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Die Gleichheit im Bereich der politischen Willensbildung bei Wahlen ist für die Verwirklichung des Demokratieprinzips elementar (vgl.BVerfGE 85, 264 ).Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
Vor allem die staatliche Teilfinanzierung der allgemeinen Tätigkeit der Parteien dient aber nicht nur ihrer auf Dauer angelegten und festgefügten überregionalen Organisation, sondern kommt auch ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit zugute (vgl.BVerfGE 85, 264 ).
Dabei ist zu beachten, dass der Umfang der Staatsfinanzierung sich auf das beschränken muss, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien unerlässlich ist und von den Parteien nicht selbst aufgebracht werden kann (vgl.BVerfGE 85, 264 ).
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).Werden Spenden und sonstige Zuwendungen an politische Parteien und Wählergruppen beim Empfänger unterschiedlich behandelt, berührt dies zugleich auch das Recht der jeweiligen Spender auf chancengleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung, das ebenfalls dem strikten, formalen Gleichheitsmaßstab unterliegt (vgl.BVerfGE 52, 63 ; 69, 92 ;… Kirchhof/Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff , Einkommensteuergesetz, Kommentar, Stand August 2002, § 34g Rn. A 71).
Wenn aber eine steuerliche Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern, ist die verfassungsrechtlich zulässige Grenze überschritten (vgl. BVerfGE 69, 92 ;*85, 264 ; 99, 69 ).
Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Gesetzgeber überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten gänzlich neu definiert (BVerfGE 73, 40 ; vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Würde das Bundesverfassungsgericht § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, würde ein rechtliches Vakuum (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 73, 40 ) entstehen, das auf die bisher begünstigten politischen Parteien erhebliche nachteilige Auswirkungen hätte.
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99
Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder …
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 140/02
Schenkungsteuerbefreiung von Geldzuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
Umsatzsteuerbefreiung
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96
Rentenüberleitung III
- BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
Heileurythmisten
- BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88
Gewerkschaftliche Beratungshilfe
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
Hausarbeitstag
- BFH, 11.06.1958 - II 56/57 U
Ermessensverletzung bei Anfordeungen an Steuererklärungen
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
- BFH, 29.11.1961 - II 282/58 U
Rechtsnatur der Schenkungssteuer (Erbschaftsteuer) als Bereicherungsteuer
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
- BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85
Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ). - BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Nichts anderes gilt, wenn das BVerfG die Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, aber die weitere Anwendung des bisherigen Rechts gemäß § 35 BVerfGG anordnet (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655; vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, BVerfGE 121, 108, m.w.N.).Maßgebend für die Entscheidungserheblichkeit ist nur, dass die Verfassungswidrigerklärung der Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offenhält, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 121, 108, unter B.I.).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 121, 317 ; 126, 400 ).Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 126, 400 ).
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).Er verbietet ungleiche Belastungen ebenso wie ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 130, 240 ; 135, 126 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ; stRspr).
Verboten ist daher ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 126, 400 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
b) Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Die Steuerpflichtigen müssen entsprechend diesem Grundsatz durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und so als rechtlich gleich qualifiziert (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), wird, insbesondere für den Bereich des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), daher vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands muss zudem die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Demgemäß müssen sich Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands; vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 137, 350 ) und bedürfen folglich eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
Das vorlegende Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung vorgelegten gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 153, 310 ; 156, 354 ) sowie seine Überzeugung von deren Verfassungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 156, 354 ) in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise begründet. - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Derartige Förderungs- und Lenkungsziele sind allerdings nur dann geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Be- und Entlastungen zu liefern, wenn entweder Ziel und Grenze der Lenkung mit hinreichender Bestimmtheit tatbestandlich vorbezeichnet sind (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ) oder das angestrebte Förderungs- und Lenkungsziel jedenfalls von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen wird (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 135, 126 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 63). - BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ). - FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60, 89; 99, 246, 260; 107, 27, 46 f.; 116, 164, 180; 122, 210, 231; vgl. auch BVerfGE 117, 1, 30; 121, 108, 119 f.; 127, 1, 28;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 141, 1, 40 Rn. 96). - BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14
Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?
Sofern die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung naheliegt, muss das vorlegende Gericht diese Möglichkeit prüfen und vertretbar begründen, weshalb eine verfassungskonforme Auslegung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ; 131, 88 ; 159, 149 ).Zur Begründung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm muss dargelegt werden, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 106, 275 ; 121, 108 ; 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ).
a) Ist das vorlegende Gericht - wie hier - der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Norm das in Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht oder einen speziellen Gleichheitssatz verletzt, ist die Entscheidungserheblichkeit zu bejahen, wenn eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offenhält, eine für ihn günstigere Regelung zu erreichen (vgl. BVerfGE 61, 138 ; 74, 182 ; 121, 108 ; 130, 131 ).
Dabei spielt es keine Rolle, dass im Falle einer Unvereinbarerklärung das Bundesverfassungsgericht gemäß § 35 BVerfGG die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 72, 51 ; 93, 121 ; 121, 108 ).
Solange der Gesetzgeber nicht aus Rechtsgründen oder aus offenkundigen tatsächlichen Gründen gehindert ist, eine für den Kläger des Ausgangsverfahrens günstige Regelung zu schaffen, ist von der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm für das Ausgangsverfahren auszugehen (vgl. BVerfGE 121, 108 ).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Ist das vorlegende Gericht der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Vorschrift den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt, reicht es für die Entscheidungserheblichkeit aus, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit die Chance offenhält, eine für den Beteiligten des Ausgangsverfahrens günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 122, 151 ).Die Entscheidungserheblichkeit ist damit in der Regel schon dann zu bejahen, wenn der Gesetzgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedenen Wegen heilen kann und eine der dem Gesetzgeber möglichen Entscheidungsvarianten das - bis dahin ausgesetzte - Ausgangsverfahren in Richtung einer für den betroffenen Verfahrensbeteiligten günstigen Entscheidung beeinflusst (vgl. BVerfGE 93, 386 ; 121, 108 ).
Zudem muss das vorlegende Gericht die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern und vertretbar begründen, dass es diese nicht für möglich hält (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 124, 251 ).
- BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BFH, 27.09.2012 - II R 9/11
Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere …
- BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17
Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen …
- BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Studentin betreffend die Versagung der …
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
- BFH, 22.10.2014 - II R 37/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 - …
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
- BFH, 20.11.2008 - VI R 14/08
Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der …
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11
Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf; …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- BFH, 17.12.2014 - II R 14/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2014 II R 16/13 - Vorlage …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R
Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22
Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von …
- BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvL 10/14
Unzulässige Richtervorlage im Zusammenhang mit dem Bau einer …
- BFH, 26.11.2008 - X R 53/06
Krankengeld kann in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 67/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - gleichheitswidriger …
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R
Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und …
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- BFH, 10.12.2014 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.
- VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 6/16 R
Vertragspsychotherapeut - Vergütung mit festen Punktwerten - Begrenzung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12
Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO …
- OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19
Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss
- OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen …
- FG Düsseldorf, 10.09.2014 - 15 K 1532/13
Sonderausgabenabzug für Spenden an kommunale Wählervereinigungen: …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur …
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VG Darmstadt, 21.03.2019 - 5 K 1831/15
Richtlinien der Stadt Langen für die Vergabe von Kita-Plätzen in städtischen und …
- BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12
Vorlage; Normenkontrolle; Studienplatz; Vergabe; Hochschulzulassung; Abitur; …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 17.11
Krankenhausfinanzierung; Plankrankenhäuser; Krankenhausträger; Förderung der …
- BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Einziehungsvorschriften im …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 2 K 2201/15
Ermittlung des Nettowerts der Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz …
- BSG, 23.08.2016 - B 13 R 154/16 B
Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines gerügten Gleichheitsverstoßes in …
- OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
Ausschluss von Gruppen aus Fraktionsfinanzierung eines Kreistags ist unzulässig
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3695/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- BVerwG, 29.11.2010 - 7 B 68.10
Bundeswasserstraße; Ausbau; Planfeststellung; vorläufige Anordnung; effektiver …
- BFH, 26.11.2008 - X R 59/06
Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung
- FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16
Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage - …
- BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete …
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3659/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- BVerwG, 22.10.2008 - 8 C 20.07
Landschaftsversammlung; Reserveliste; Partei; Wählergruppe; konkurrierende …
- BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren - …
- OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 141/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen …
- AG Elmshorn, 20.12.2010 - 46 F 9/10
Adoption eines nach anonymer Samenspende entstandenen Kindes durch die …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 8.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BFH, 20.11.2008 - VI R 22/08
Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung der Rechnung für …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 9.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 7/11
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des …
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 2513/18
Verfassungsbeschwerde eines Studenten gegen die Versagung der Befreiung von der …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661
Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar
- BVerfG, 12.07.2017 - 2 BvL 1/17
Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 6.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 7.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
Unzulässige sozialgerichtliche Vorlage betreffend Befugnis des DIMDI, bei …
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - VerfGH 14/16
Organstreitverfahren der Wählervereinigung "Sauerländer Bürgerliste" wegen …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11
Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 171/19
Kein SGB II-Zuschuss für Ferienfreizeiten von Parteien
- BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung …
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 1 S 2402/21
Verlegung des Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid
- LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer …
- BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 18.11
Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung der …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- BFH, 02.10.2008 - VI B 96/07
Einbeziehung des Arbeitslosengelds in den Progressionsvorbehalt des § 32b EStG - …
- VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046
Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn …
- FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 14 K 132/10
Ein mit einem Dieselmotor angetrieber PKW, der die Schadstoffklasse der Euro …
- VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
- OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig; …
- LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17
Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen
- BSG, 24.07.2023 - B 5 R 31/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3684/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08
Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 2686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16
Zulassung; Studium; Humanmedizin; Wartezeit; Verbesserung der Wartezeit; …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 169/08
Verfassungsgemäßheit der Tarifvorschrift § 32a EStG - steuerfreie …
- VerfGH Berlin, 19.04.2023 - VerfGH 69/21
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 18 Abs 3 S 1, Abs 4 …
- VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hält Regelung über die Zuweisungen des Landes …
- VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 334.11
Unterschiedliche Behandlung der Sonderposten und Beitragsrückstellungen bei der …
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verfassungsmäßigkeit des Systems der …
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches …
- VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897
Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand …
- BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvL 2/11
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs 4 S 3 WDO …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 3686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen …
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12
Besondere Finanzzuweisungen Jugendhilfe
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3716/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- VG Berlin, 26.10.2012 - 4 K 77.11
Bankrecht: Die Erhöhung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6z K 3698/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- BSG, 19.07.2023 - B 5 R 9/23 B
- VG Schwerin, 09.04.2021 - 7 B 609/21
Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Schließung einer Jagdschule
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4139/14
Zulassung; Studium; Medizin; Wartezeit; Vergabe; Studienplatz; …
- VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
Hundesteuer; kein Anspruch auf Ausdehnung einer gleichheitswidrigen Begünstigung
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4140/14
Studium; Zulassung; Zahnmedizin; Wartezeit; Vergabe; Verfassungsmäßigkeit
- VG Magdeburg, 13.09.2011 - 4 A 38/11
Beiträge zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- VG Berlin, 11.07.2012 - 1 K 61.11
Rechtmäßigkeit des Beitrags des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung